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Veröffentlicht am 30. Juni 2025

Militärjustiz

Die Militärjustiz ist die militärische Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörde der Schweiz. Ihre Organisation entspricht unserem Milizsystem. Ihre Angehörigen sind zwar Milizangehörige der Armee, die Militärjustiz als Organisation ist jedoch kein Bestandteil der Armee. Ihre Unabhängigkeit ist gesetzlich garantiert.

An ihrer Spitze steht der Oberauditor. Ihm obliegen nebst Führungsaufgaben die Aufsicht über die Tätigkeit der Auditorinnen und Auditoren sowie der Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter der Militärjustiz. Zudem kommen ihm einige prozessrechtliche Funktionen zu.

Die Militärjustiz besteht sowohl aus einer Strafverfolgungs- wie einer Gerichtsbehörde:

  • die Untersuchungsrichter- und Auditorenregionen 1-3
  • die Militärgerichte (erste Instanz) 1-3
  • die Militärappellationsgerichte (zweite Instanz) 1-3
  • das Militärkassationsgericht (höchstrichterliche Instanz)

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Sprache:

  • Auditoren- und Untersuchungsrichterregion 1 sowie Militär- und Militärappellationsgericht 1: französischsprachig
  • Auditoren- und Untersuchungsrichterregion 2 sowie Militär- und Militärappellationsgericht 2: deutschsprachig
  • Auditoren- und Untersuchungsrichterregion 3 sowie Militär- und Militärappellationsgericht 3: italienischsprachig