Unterlagen für Trp Kdt
Arbeitsformulare Disziplinarstrafrecht
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Formular Disziplinarstrafsache.docx
DOCX, 4 Seiten, 98 KB -
Formular Disziplinarstrafverfuegung.docx
DOCX, 6 Seiten, 110 KB -
Formular Entscheid ueber die Disziplinarbeschwerde.docx
DOCX, 4 Seiten, 96 KB -
Tool Disziplinarstrafwesen Ver 8-1-2.xlsm
XLSM, 1 MB
1. Gesetzliche Grundlagen
- Militärstrafgesetz (MStG) (SR 321.0) vom 13. Juni 1927
Zweites Buch: Disziplinarstrafordnung Art. 180 ff
2. Die einzelnen Disziplinarstrafen
- Arrest von 1-10 Tagen
- Disziplinarbusse bis Fr 1'000.--
- Ausgangssperre für die Dauer von 3-15 Tagen (unabhängig von der Zahl der Ausgänge während der entsprechenden Dauer)
- Verweis
Verzicht auf Ausfällung einer Disziplinarstrafe ist nur bei geringem Verschulden möglich.
3. Die Disziplinarbusse im Speziellen
Höhe der Busse im Dienst: max. Fr. 500.-, ausserhalb des Dienstes: max. Fr. 1'000.-
- Zuständigkeit im Dienst: Einheitskommandant
- ausserhalb des Dienstes: zuständige Militärbehörde
Inkasso:
- Zahlung sofort möglich bei der Truppe (zugunsten der Bundeskasse, nicht der Truppenkasse)
- oder innert 2 Monaten (Vollzug durch den Wohnsitzkanton)
- Bei Nichtbezahlung wird die Betreibung angeordnet, wenn davon ein Ergebnis zu erwarten ist.
- Umwandlung in Arrest, wenn die Disziplinarbusse auf dem Betreibungsweg nicht bezahlt wird oder von der Betreibung kein Ergebnis zu erwarten ist. Es besteht kein Recht auf Wahl zwischen Disziplinarbusse und Arrest.
4. Die Strafzumessung
- Alle Disziplinarstrafen sind immer nach dem individuellen Verschulden des Täters zu bemessen.
5. Einzelfragen
Die Strafbefugnis des Einheitskommandanten sowie ihm gleichgestellte Kommandanten:
- bis 5 Tage Arrest
- alle übrigen Disziplinarstrafen
Die Strafbefugnis der übergeordneten Kommandanten:
- maximale Strafbefugnisse
Strafbarkeit von Ungehorsam und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften neu auch bei Fahrlässigkeit (Art. 61 und 72 MStG)
6. Hilfsmittel
- Im Verlauf des Jahres 2018 wird die sechste Auflage des «Hausers» (Handbuch zum Disziplinarstrafrecht, überarbeitet von Stefan Flachsmann, Patrick Fluri und Bernhard Isenring) erscheinen.
- Dieser Kommentar wird den Kommandanten durch das BBL als Dienstexemplar abgegeben.
- Zudem stehen die Pikett-Untersuchungsrichter der Militärjustiz sowie der Rechtsdienst des Oberauditorats (Deutsch:+41 58 464 85 37 // Französisch +41 58 484 60 81) für Auskünfte zur Verfügung.
Arbeitsformulare Militärstrafverfahren
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Formular Untersuchungsbefehl.docx
DOCX, 4 Seiten, 112 KB