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Veröffentlicht am 26. Mai 2025

Unterlagen für Truppenkommandanten

Arbeitsformulare Disziplinarstrafrecht

1. Gesetzliche Grundlagen

  • Militärstrafgesetz (MStG) (SR 321.0) vom 13. Juni 1927
    Zweites Buch: Disziplinarstrafordnung Art. 180 ff

2. Die einzelnen Disziplinarstrafen

  • Arrest von 1-10 Tagen
  • Disziplinarbusse bis Fr 1'000.--
  • Ausgangssperre für die Dauer von 3-15 Tagen (unabhängig von der Zahl der Ausgänge während der entsprechenden Dauer)
  • Verweis


Verzicht auf Ausfällung einer Disziplinarstrafe ist nur bei geringem Verschulden möglich.  

3. Die Disziplinarbusse im Speziellen

Höhe der Busse im Dienst: max. Fr. 500.-, ausserhalb des Dienstes: max. Fr. 1'000.-

  • Zuständigkeit im Dienst: Einheitskommandant
  • ausserhalb des Dienstes: zuständige Militärbehörde


Inkasso:

  • Zahlung sofort möglich bei der Truppe (zugunsten der Bundeskasse, nicht der Truppenkasse)
  • oder innert 2 Monaten (Vollzug durch den Wohnsitzkanton)
  • Bei Nichtbezahlung wird die Betreibung angeordnet, wenn davon ein Ergebnis zu erwarten ist.
  • Umwandlung in Arrest, wenn die Disziplinarbusse auf dem Betreibungsweg nicht bezahlt wird oder von der Betreibung kein Ergebnis zu erwarten ist. Es besteht kein Recht auf Wahl zwischen Disziplinarbusse und Arrest.

4. Die Strafzumessung

  • Alle Disziplinarstrafen sind immer nach dem individuellen Verschulden des Täters zu bemessen.  

5. Einzelfragen

Die Strafbefugnis des Einheitskommandanten sowie ihm gleichgestellte Kommandanten:

  • bis 5 Tage Arrest
  • alle übrigen Disziplinarstrafen


Die Strafbefugnis der übergeordneten Kommandanten:

  • maximale Strafbefugnisse


Strafbarkeit von Ungehorsam und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften neu auch bei Fahrlässigkeit (Art. 61 und 72 MStG) 

6. Hilfsmittel

  • 2022 ist die sechste Auflage des «Hausers» (Peter Hauser, Disziplinarstrafordnung, überarbeitet von Stefan Flachsmann, Patrick Fluri, Bernhard Isenring, Edgar Philippin und Jean-Marie Röthlisberger, Zürich/St. Gallen 2022) erschienen. Dieses Hilfsmittel wird allen Kommandanten als Dienstexemplar durch das BBL abgegeben.
  • Zudem stehen die Pikett-Untersuchungsrichter der Militärjustiz sowie der Rechtsdienst des Oberauditorats (Deutsch:+41 58 464 85 37 / Französisch +41 58 484 60 81) für Auskünfte zur Verfügung. 

Arbeitsformulare Militärstrafverfahren