Hauptaufgaben der Angehörigen der Schweizer Militärjustiz
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber (Hauptmann)
- Protokollierung bei Hauptverhandlungen des Gerichts
- Ausfertigen von Urteilen und deren Begründung
Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter (Hauptmann/Major)
- Durchführung von vorläufigen Beweisaufnahmen und Voruntersuchungen
- Beratung der Truppenkommandanten im militärischen Disziplinarstrafrecht
Auditorinnen und Auditoren (Oberstleutnant/Major)
- Erhebung und Vertretung einer Anklage vor Gericht
- Erlass eines Strafmandats
- Einstellung des Verfahrens
Verteidigerinnen und Verteidiger
- Vertreten den Angeklagten an jeder Verhandlung eines Militärgerichts.
- Sie sind keine Angehörigen der Militärjustiz
Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten (Oberst/Oberstleutnant)
- Leitung der Gerichtsverhandlung
- Mündliche Urteilbegründung
Richterinnen und Richter
- Richter und Richterinnen bilden zusammen mit dem Präsidenten das Militärgericht.
- Richter und Richterinnen sind Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten aus der Truppe und somit nicht Angehörige der Militärjustiz. Sie werden vom Bundesrat (Militärgerichte und Militärappellationsgerichte) bzw. von der Bundesversammlung (Militärkassationsgericht) für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Sie leisten den Richterdienst bei Militärgerichten nebst ihren ordentlichen Truppendiensten.