print preview

Hauptaufgaben der Angehörigen der Schweizer Militärjustiz

Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber (Hauptmann)

  • Protokollierung bei Hauptverhandlungen des Gerichts
  • Ausfertigen von Urteilen und deren Begründung

Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter (Hauptmann/Major)

  • Durchführung von vorläufigen Beweisaufnahmen und Voruntersuchungen
  • Beratung der Truppenkommandanten im militärischen Disziplinarstrafrecht

Auditorinnen und Auditoren (Oberstleutnant/Major)

  • Erhebung und Vertretung einer Anklage vor Gericht
  • Erlass eines Strafmandats
  • Einstellung des Verfahrens

Verteidigerinnen und Verteidiger

  • Vertreten den Angeklagten an jeder Verhandlung eines Militärgerichts.
  • Sie sind keine Angehörigen der Militärjustiz

Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten (Oberst/Oberstleutnant)

  • Leitung der Gerichtsverhandlung
  • Mündliche Urteilbegründung

Richterinnen und Richter

  • Richter und Richterinnen bilden zusammen mit dem Präsidenten das Militärgericht.
  • Richter und Richterinnen sind Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten aus der Truppe und somit nicht Angehörige der Militärjustiz. Sie werden vom Bundesrat (Militärgerichte und Militärappellationsgerichte) bzw. von der Bundesversammlung (Militärkassationsgericht) für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Sie leisten den Richterdienst bei Militärgerichten nebst ihren ordentlichen Truppendiensten.


Oberauditorat Maulbeerstrasse 9
CH-3003 Bern
Fax
+41 58 463 18 35

E-Mail
Kontaktformulare


Wichtige Telefonnummern

Stab/Sekretariat
+41 58 464 33 02
Personelles MJ
+41 58 464 33 03
Rechtsdienst
+41 58 464 33 08
Kanzlei Militärjustiz
+41 58 464 70 06
Medienanfragen
+41 58 464 70 13