Passar 1.0: Aktualisierung der etappierten Umstellung
Bern, 13.7.2023 - . Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und Vertreter der Wirtschaft haben eine Aktualisierung des Zeitplans für die etappierte Umstellung von NCTS und E-dec auf Passar vereinbart. Das neue Warenverkehrssystem Passar ist seit 1. Juni 2023 in Betrieb. Direkte Durchfuhren werden seit diesem Zeitpunkt schrittweise auf das neue Warenverkehrssystem umgeleitet. Aufgrund der ersten Erfahrungen und mit Blick auf die anstehende Umstellung weiterer Geschäftsfälle auf Passar haben das BAZG und Vertreter der Wirtschaft folgende Aktualisierung des Umstellungszeitplans beschlossen: • Umstellung Durchfuhr Eröffnung CH: 01.06.2023 – 30.04.2024 (bisher bis 31.10.2023) • Stichtag Umstellung Durchfuhr Bestimmung CH: 17.03.2024 (bisher 01.10.2023) • Stichtag Umstellung nationale Durchfuhr: 17.03.2024 (bisher 01.10.2023) • Umstellung Ausfuhr NCTS: 17.03.2024 – 30.04.2024 (bisher 01.10.2023 – 31.10.2023) • Umstellung Ausfuhr E-dec: 17.03.2024 – 30.06.2025 (bisher 01.10.2023 – 30.06.2025) Die Umstellung der direkten internationalen Durchfuhr bleibt unverändert vom 1. Juni 2023 – 31. Oktober 2023. Das gemeinsame Ziel bleibt eine effiziente und reibungslose Umstellung von den heutigen Frachtsystemen NCTS und E-dec auf das neue einheitliche Warenverkehrssystem Passar. Die bereits im Frühjahr 2023 kommunizierte Verlängerung um ein Jahr des Parallelbetriebs von E-dec Export (bis 30. Juni 2025) eröffnet neue Möglichkeiten zur Entlastung aller Beteiligten. So entfällt mit dem aktualisierten Zeitplan die Notwendigkeit von temporären Lösungen, die innert weniger Monate mehrere Anpassungen zur Folge gehabt hätten. Schliesslich dient der aktualisierte Zeitplan dazu, die Umstellung der Nutzerinnen und Nutzer, d.h. die Unternehmen sowie die Mitarbeitenden des BAZG, auf die neuen Systeme noch detaillierter vorzubereiten. Im Transit wird mit der NCTS Phase 5 bekanntlich auch die Pflicht zur Angabe der 6-stelligen Warennummer bzw. Zolltarifnummer gemäss dem Harmonisierten System eingeführt. Da sich die Umsetzung der NCTS Phase 5 in einzelnen Ländern verzögert, wird die Zolltarifnummernpflicht erst dann umgesetzt, wenn sich alle Länder in der NCTS Phase 5 befinden. Dies dürfte gegen Ende 2024 der Fall sein. Das definitive Datum steht noch nicht fest. Den aktuellen detaillierten Zeitplan finden Sie auf unserer Website.
