Bundesrat veröffentlicht Bericht zur absichtlich verkürzten Lebensdauer von Produkten
Bern, 26.6.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 einen Bericht zu den rechtlichen Konsequenzen bei absichtlicher Verkürzung der Lebensdauer von Produkten (sog. geplante Obsoleszenz) gutgeheissen. Die geplante Obsoleszenz kann in der Schweiz heute rechtlich geahndet werden. Eine Deklaration zur Lebensdauer oder Reparierbarkeit kann dies unterstützen.