Disziplinarstrafrecht
Arbeitsformulare
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Formular Disziplinarstrafsache
Formular 22.045
DOC, 4 Seiten, 128 KB, Deutsch -
Formular Entscheid über die Disziplinarbeschwerde
Formular 22.047
DOC, 4 Seiten, 114 KB, Deutsch -
Formular Disziplinarstrafverfügung - Form 22.046
DOC, 6 Seiten, 157 KB
1. Gesetzliche Grundlagen
- Militärstrafgesetz (MStG) (SR 321.0) vom 13. Juni 1927
Zweites Buch: Disziplinarstrafordnung Art. 180 ff
2. Die einzelnen Disziplinarstrafen
- Arrest von 1-10 Tagen
- Disziplinarbusse bis Fr 1'000.--
- Ausgangssperre für die Dauer von 3-15 Tagen (unabhängig von der Zahl der Ausgänge während der entsprechenden Dauer)
- Verweis
Verzicht auf Ausfällung einer Disziplinarstrafe ist nur bei geringem Verschulden möglich.
3. Die Disziplinarbusse im Speziellen
Höhe der Busse im Dienst: max. Fr. 500.-, ausserhalb des Dienstes: max. Fr. 1'000.-
- Zuständigkeit im Dienst: Einheitskommandant
- ausserhalb des Dienstes: zuständige Militärbehörde
Inkasso:
- Zahlung sofort möglich bei der Truppe (zugunsten der Bundeskasse, nicht der Truppenkasse)
- oder innert 2 Monaten (Vollzug durch den Wohnsitzkanton)
- Umwandlung in Arrest nur bei Nichtbezahlung und erst nach Ablauf der Zahlungsfrist
(kein Recht auf Wahl zwischen Disziplinarbusse und Arrest)
4. Die Strafzumessung
- Alle Disziplinarstrafen sind immer nach dem individuellen Verschulden des Täters zu bemessen.
5. Einzelfragen
Die Strafbefugnis des Einheitskommandanten sowie ihm gleichgestellte Kommandanten:
- bis 5 Tage Arrest
- alle übrigen Disziplinarstrafen
Die Strafbefugnis der übergeordneten Kommandanten:
- maximale Strafbefugnisse
Strafbarkeit von Ungehorsam und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften neu auch bei Fahrlässigkeit (Art. 61 und 72 MStG)
6. Hilfsmittel
- Im Verlauf des Jahres 2018 wird die sechste Auflage des «Hausers» (Handbuch zum Disziplinarstrafrecht, überarbeitet von Stefan Flachsmann, Patrick Fluri und Bernhard Isenring) erscheinen.
- Dieser Kommentar wird den Kommandanten durch das BBL als Dienstexemplar abgegeben.
- Zudem stehen die Pikett-Untersuchungsrichter der Militärjustiz sowie der Rechtsdienst des Oberauditorats (Deutsch:+41 58 464 85 37 // Französisch +41 58 484 60 81) für Auskünfte zur Verfügung.
Oberauditorat
Maulbeerstrasse 9
CH-3003 Bern
CH-3003 Bern
- Tel.
- +41 58 464 33 02
- Fax
- +41 58 463 18 35
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